
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die von uns abgeschlossenen Verträge (Angebot und Annahme des Angebots) sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten sportlichen oder persönlichen Ergebnisses. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die eigenverantwortliche Entscheidung der Kundin vor. Sie können diese in keinem Fall ersetzen. Das Coaching ersetzt keine ärztliche, physiotherapeutische oder heilkundliche Behandlung.
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Coachings, Vorträge, Workshops und Kurse von ridecovery werden von Marieke Trapp, Am Kaiserberg 11, 24217 Wisch (im Folgenden „ridecovery“ genannt), durchgeführt. Für sämtliche Darstellungen und Buchungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind gültig zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Eine Änderung behält sich ridecovery vor.
2. Leistungsbeschreibung
ridecovery bietet folgende Leistungen an:
– Coaching in den eigenen Räumlichkeiten der Coachin: individuelles Bewegungscoaching für Frauen.
– Coaching am Pferd: individuelles Bewegungscoaching direkt am bzw. auf dem Pferd.
– Trust Technique (am Pferd): ergänzendes, eigenständiges Angebot zur Arbeit an der Beziehung zwischen Mensch und Pferd, das ebenfalls am Pferd stattfindet.
– Vorträge, Workshops und Kurse, unter anderem in Kooperation mit Hebammenpraxen.
Die Zielsetzung der einzelnen Angebote variiert je nach Bedarf der Kundin und wird, soweit erforderlich, in einem Vorgespräch ermittelt. Dauer, Inhalt, Ort und Uhrzeit werden in der Anmeldebestätigung bzw. im Angebot mitgeteilt. Diese können von den Angaben auf der Website abweichen; maßgeblich sind die Angaben in der Anmeldebestätigung bzw. im Angebot. Änderungen, die den Gesamtcharakter des Angebots nicht verändern, berechtigen die Kundin nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Rechnungsbetrages. Das Honorar bzw. die Teilnahmegebühr umfasst ausschließlich die in der Anmeldebestätigung bzw. im Angebot aufgeführten Leistungen.
3. Rechtsgültigkeit des Vertrages / der Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich, z. B. per E-Mail, oder telefonisch. Die Anmeldung ist nach Eingang bei ridecovery verbindlich. Die Rechnung gilt als Auftragsbestätigung und Anmeldebescheinigung.
4. Zahlung der Rechnung
Das Honorar bzw. die Teilnahmegebühr ist grundsätzlich nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu entrichten. Andernfalls gilt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegebene Zahlungsweise bzw. das dort angegebene Zahlungsziel. Sollte die Anmeldung zu einem Workshop oder Tageskurs mehr als 60 Tage vor Beginn eingegangen sein, ist eine Anzahlung von 50 % der Teilnahmegebühr 14 Tage nach Rechnungsstellung zu entrichten. Die restlichen 50 % sind spätestens zehn Tage vor Beginn fällig.
5. Rücktritt / Absage seitens ridecovery
ridecovery ist berechtigt, ohne Weiteres vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb des unter 4. genannten Zeitraumes entrichtet wurde. Weiterhin ist ridecovery berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Workshop oder Kurs nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt (z. B. Erkrankung der Kursleiterin oder des Pferdes). In diesem Fall informiert ridecovery die Kundin kurzfristig per E-Mail oder telefonisch und bietet, soweit möglich, zwei Alternativtermine zur Auswahl an. Kann die Kundin an keinem der Alternativtermine teilnehmen, erstattet ridecovery die bereits geleisteten Gebühren zurück. Weitergehende Ansprüche wegen eines von ridecovery abgesagten Termins sind ausgeschlossen. Ein Recht, das Coaching bzw. den Termin zum ursprünglich ausgewählten Zeitpunkt wahrzunehmen, besteht nicht. Bei einem Verstoß gegen diese AGB oder dem begründeten Verdacht eines solchen Verstoßes ist ridecovery ebenfalls jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
6. Rücktritt / Stornierung seitens der Kundin
Sollte die Kundin zu einem gebuchten Termin nicht erscheinen können, kann die Teilnahme bei einer Absage mehr als 30 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei auf einen anderen, von ridecovery vorgeschlagenen Termin umgebucht werden; die Umbuchung muss in Textform erfolgen. Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Termin erstattet ridecovery 50 % der Gebühr, bei späterer Stornierung wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Für Einzelcoachings (Coaching in den Räumlichkeiten von ridecovery, Coaching am Pferd, Trust Technique) gilt ergänzend die Ausfallregelung gemäß dem jeweiligen Coachingvertrag. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit gemeldet werden. Nimmt eine Kundin Teilleistungen nicht in Anspruch, besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.
7. Verantwortung der Kundin
Die Kundin erkennt an, dass sie während des Coachings, der Vorträge, Workshops bzw. Kurse in vollem Umfang selbst verantwortlich für ihre körperliche und geistige Gesundheit ist. Beim Coaching am Pferd sitzt die Kundin auf dem Pferd und reitet unter Anleitung der Coachin; die Kundin sollte über grundlegende Reiterfahrung verfügen, sofern im Vorgespräch nichts anderes vereinbart wurde. Bei der Trust Technique erfolgt die Arbeit mit dem Pferd vom Boden aus, ohne dass geritten wird. Die Coachin hat das Recht, eine Übung jederzeit abzubrechen, wenn dies dem Schutz der Kundin oder des Pferdes dient. Den Anweisungen der Coachin ist daher immer zu folgen. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen oder Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen kann die Kundin von der Veranstaltung ausgeschlossen werden; bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall nicht erstattet. Die Kundin verpflichtet sich, das eingesetzte Pferd respektvoll zu behandeln, es nicht zu ärgern, zu schlagen oder sonstige gegen das Pferd gerichtete Handlungen vorzunehmen, sowie das Pferd nur nach Absprache mit der Coachin zu füttern.
8. Haftungsausschluss
Die im Coaching eingesetzten Pferde sind es gewohnt, mit unterschiedlichen Menschen zu arbeiten. Ein Restrisiko besteht dennoch immer, insbesondere beim Reiten: Ein Pferd kann sich erschrecken und unerwartet reagieren. Mit ihrer Unterschrift bzw. mit der Anmeldung bestätigt die Kundin, dass ihr dieses Restrisiko bewusst ist und sie während des Coachings die Verantwortung für sich selbst trägt. Eine Haftung von ridecovery ist in Bezug auf sonstige Schäden (die nicht aus der Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper resultieren) auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt und der Höhe nach auf das jeweilige Honorar beschränkt. Unberührt bleiben Ansprüche aus zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
9. Datenschutzerklärung
ridecovery ist verpflichtet, keine vertraulichen Informationen an außenstehende Dritte weiterzugeben. Die bei der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich zu eigenen Zwecken sowie zur Abwicklung der gebuchten Leistungen genutzt und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung hierzu besteht. Die personenbezogenen Daten der Kundin werden gespeichert, soweit dies zur Rechnungsstellung und Buchführung erforderlich ist. Für das Coaching erhobene personenbezogene Daten werden zum Nachvollziehen der durchgeführten Coaching-Prozesse sowie im Rahmen der allgemeinen Buchhaltungspflicht für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt.
10. Urheberrecht
Videos, Handouts, Schaubilder, Fotos, Flyer, Texte, das Logo sowie sonstige Bild- und Textinhalte von ridecovery sind geistiges Eigentum von Marieke Trapp und dürfen ohne Genehmigung nicht vervielfältigt, vermietet oder verbreitet werden.
11. Ausrüstung und Bekleidung
Für das Coaching in den Räumlichkeiten von ridecovery sowie für Vorträge und Workshops ohne Pferd wird bequeme, bewegungsfreundliche Kleidung empfohlen. Für das Coaching am Pferd sind geeignete Reitkleidung, festes, geschlossenes Schuhwerk (Reitstiefel bzw. -schuhe) sowie ein Reithelm erforderlich. Für die Trust Technique genügen festes, geschlossenes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung, ein Reithelm ist hierfür nicht erforderlich, da nicht geritten wird. Je nach Jahreszeit wird zusätzliche Outdoor-Bekleidung empfohlen, da die Übungen auf dem Reitplatz, in der Reithalle oder im Gelände stattfinden. Eigene Ausrüstung ist mitzubringen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12. Schlussbestimmungen
Sollte einer der Unterpunkte dieser AGB nicht wirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen AGB nicht berührt. Auf diese AGB findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Unternehmenssitz von ridecovery. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und der Bestätigung durch ridecovery.
Betreiberinformation:
ridecovery
Marieke Trapp
Am Kaiserberg 11
24217 Wisch
Stand: 01.10.2026